Die Bedingungen gelten für alle nachstehenden Leistungen, die ab schriftlicher Auftragsbestätigung seitens Auftraggeber und Auftragnehmer rechtswirksam sind.
Die Übernahme des Auftrages durch den Auftragnehmer ist innerhalb von 14 Tagen, nach Eingang und Gegenzeichnung des Auftraggebers bestätigt. Mit Annahme des Angebotes nimmt der Auftraggeber, die Bedingungen des Leistungsverzeichnisses, die allgemeinen Bedingungen und die Auftragsgrundlagen an. Abänderungen im Zuge des Vergabeverfahrens oder zusätzliche Vereinbarungen müssen im Auftragsschreiben aufgenommen werden.
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer über den genauen Umfang der Arbeiten und Leistungen durch eine gegebenenfalls eingehende Objekt- und Liegenschaftsbesichtigung zu unterrichten und bei Erfordernis eine Dokumentation mit Lichtbildern und Pläne zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle für seinen Betrieb geltenden Preise und lohnrechtlichen Bestimmungen, Satzungen und Mindestlohntarife, sowie die Anforderungen des ArbeitnehmerInnenschutz Gesetzes sowie gewerberechtlichen Vorschriften einzuhalten.
Der Text des Leistungsverzeichnisses darf ohne Absprache, durch Streichungen oder Ergänzungen nicht abgeändert werden.
Bei der Ausführung der Arbeiten ist die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften und gesetzlichen Bestimmungen Voraussetzung. Sollten einzelne der Sicherheit der Arbeitnehmer des Auftragnehmers dienende Vorrichtungen nicht gegeben sein, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich zu informieren, damit ordnungsgemäße Sicherheitsvorkehrungen durch den Auftraggeber geschaffen werden können.
Der Auftragnehmer kann auf seinen Namen und auf seine Rechnung Subunternehmer zur Durchführung von Tätigkeiten, die Inhalt des Vertrages sind, beauftragen.
Weisungsberechtigt sind nur Vertreter des Auftraggebers, Anweisungen oder Forderungen Dritter sind nicht gestattet.